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BSG, 14.05.1985 - 5a RKnU 2/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Rückzahlung der Abfindungssumme durch den Verletzten auf Anforderung des Trägers der Unfallversicherung - Bestimmungsgemäße Verwendung der Abfindungssumme aus einer Unfallversicherung - Übertragung des Eigentums an einem Grundstück - Erwerb eigenen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Dortmund, 30.09.1983 - S 25 BU 240/82
- BSG, 14.05.1985 - 5a RKnU 2/84
Papierfundstellen
- BSGE 58, 89
- NJW 1986, 802 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 27.04.1972 - 2 RU 214/68
Auszug aus BSG, 14.05.1985 - 5a RKnU 2/84
Bei den Rückforderungsbescheiden handelt es sich um hoheitliche Anordnungen der Beklagten zur Regelung eines dem öffentlichen Recht angehörenden Rechtsverhältnisses im Einzelfall und damit um Verwaltungsakte, die gemäß § 51 Abs. 1 SGG von den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen sind (vgl BSGE 24, 190, 191 und Urteil des BSG vom 26. Juni 1972 - 2 RU 214/68 - in Die Berufsgenossenschaft - BG- 1973 S 159).Soweit die Beklagte auf das nach ihrer Meinung dieser rechtlichen Wertung entgegenstehende Urteil des BSG vom 26. Juni 1972 (2 RU 214/68) - BG 1973, S 159 - verweist, vermag dies ihren Rückforderungsanspruch nicht zu stützen.
- BSG, 17.12.1965 - 8 RV 749/64
Auszug aus BSG, 14.05.1985 - 5a RKnU 2/84
Bei den Rückforderungsbescheiden handelt es sich um hoheitliche Anordnungen der Beklagten zur Regelung eines dem öffentlichen Recht angehörenden Rechtsverhältnisses im Einzelfall und damit um Verwaltungsakte, die gemäß § 51 Abs. 1 SGG von den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen sind (vgl BSGE 24, 190, 191 und Urteil des BSG vom 26. Juni 1972 - 2 RU 214/68 - in Die Berufsgenossenschaft - BG- 1973 S 159).
- BSG, 13.12.2005 - B 2 U 16/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - zu Lebzeiten entstandene …
Für die Beitragsschuld ihres verstorbenen Ehemannes haftet die Klägerin als dessen Alleinerbin nach § 1967 Abs. 1 BGB, wobei die Schuld durch den Erbfall ihre öffentlich-rechtliche Natur nicht verloren hat (…siehe dazu ua BSGE 24, 190, 192 = SozR Nr. 18 zu § 47 VerwVG; BSGE 58, 89, 91 = SozR 2200 § 611 Nr. 3 S 10).Durch Verwaltungsakt - und nicht im Wege der Leistungsklage - ist auch der Rückzahlungsanspruch gegen den Erben eines Unfallverletzten geltend zu machen, der die ihm gewährte Rentenabfindung nicht bestimmungsgemäß verwendet hat (Senatsurteil vom 27. April 1972 - 2 RU 214/68 - BG 1973, 159; Urteil des 5a-Senats des BSG vom 14. Mai 1985 - BSGE 58, 89 = SozR 2200 § 611 Nr. 3).